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MID – die Europäische Messgeräterichtlinie: Was ändert sich? 

 

Was bedeutet die Abkürzung MID?
MID steht für „Measurement Instruments Directive“ (Messgeräterichtlinie 2004/22/EG), diese wird aktualisiert durch die Neufassung 2014/32/EU ab dem 20.04.2016 und ergänzt durch 2015/13/EU. In ihr wird geregelt, wie Messgeräte hergestellt und konformitätserklärt werden (Konformitätserklärung ersetzt bisherige Eichung) sowie deren Inverkehrbringen (Übergang vom Hersteller an den Verwender).

Gültigkeit
Die MID ist seit dem 30.10.2006 mit einer Übergangsfrist von 10 Jahren anzuwenden. Ab dem 30.10.2016 tritt die MID vollumfänglich in Kraft. Wasser- und Wärmezähler werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich nach MID in den Verkehr gebracht. Eine Ausnahme stellen ggfs. nachgeeichte Zähler dar, die schon vor dem 30.10.2016 erstmalig in Verkehr gebracht wurden.

 

Kennzeichnung von Wasserzählern

EWG-Zulassung 

MID-Zulassung 

 

 

Innerstaatlich (EWG) MID Metrologische Klassen
 QN Q3 A R 40
Qmin Q1 B R 50-80
    C R 100-160

 

Nenndurchflüsse:
Innerstaatlich (EWG)     QN (m3/h)  MID Q3
  1,5 2,5
  2,5 4,0
  3,5 6,3
  6,0 10,0
  10,0 16,0